Nippeser FrauenForum e.V.

Aus der Satzung:

§ 2 Zweck des Vereins
  1. Der Zweck des Vereins ist
    • die Förderung von Bildung und Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur,
    • die Förderung der Jugendhilfe und -pflege, der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens,
    • die Förderung der internationalen Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung,
    • die Förderung der Frauen- und Mädchenerwerbstätigkeit.
  2. Der Satzungszweck des Vereins wird verwirklicht insbesondere durch:
    • Einrichtung und Unterhaltung eines Frauen- und Mädchenzentrums,
    • Bildungs- und Qualifizierungsangebote sowie Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Frauen für Mädchen und Frauen,
    • Bereitstellung von Kommunikations- und Unterstützungsmöglichkeiten für Mädchen und Frauen, möglichst generationsübergreifend, interkulturell und multinational,
    • Beratung und Begleitung von Mädchen und Frauen,
    • Kooperation mit anderen AkteurInnen vor allem auf den Gebieten Frauenpolitik, Beschäftigungsförderung, Bildung und Gemeinwesenarbeit.
§ 3 Mitgliedschaft
  1. Mitglied des Vereins können Frauen werden, die den Zweck des Vereins fördern. Ebenso können juristische Personen Mitglied werden, deren aktive Mitarbeit im Nippeser FrauenForum e.V. durch Frauen wahrgenommen wird.

Das Nippeser FrauenForum e.V. ist im Vereinsregister eingetragen
und als gemeinnützig anerkannt.

Frauenparlament
Nippeser FrauenForum e.V.
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